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KANZLEI KARARechtsanwalt Ali Kara · Gelnhausen
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Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsrecht

Die wichtigsten Entscheidungen zur Unfallregulierung – kurz erklärt und mit dem, was sie für Sie als Geschädigten bedeuten.

Aktuelle Entscheidungen

KaskoversicherungBGH, Urteil vom 09.09.2026 – IV ZR 235/25

Kaskoversicherung: Werkstattrisiko trägt grundsätzlich der Versicherungsnehmer

Bei einem Schaden über die eigene Kaskoversicherung muss der Versicherer nur die erforderlichen Reparaturkosten ersetzen. Stellt die Werkstatt überflüssige oder überhöhte Positionen in Rechnung, geht das grundsätzlich zulasten des Versicherungsnehmers – anders als bei einem Unfall, den ein Dritter verursacht hat. Etwas anderes gilt, wenn der Versicherer die Werkstatt vorgegeben oder Weisungen zur Reparatur erteilt hat.

Was das für Sie bedeutet: Vor einem Reparaturauftrag im Kaskofall sollten Sie dem Versicherer einen Kostenvoranschlag vorlegen und eine Freigabe einholen. Kürzt der Versicherer anschließend, prüfen wir, ob die Positionen tatsächlich nicht erforderlich waren.
NutzungsausfallBGH, Urteil vom 07.10.2025 – VI ZR 246/24

Kein Nutzungsausfall, wenn ein zumutbarer Zweitwagen zur Verfügung steht

Wer während der Reparatur auf ein eigenes zweites Fahrzeug ausweichen kann und dem das zuzumuten ist, erleidet keinen fühlbaren Nutzungsausfall. Stellt dagegen ein am Unfall unbeteiligter Dritter – etwa ein Familienangehöriger – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, bleibt der Anspruch in der Regel bestehen. Im entschiedenen Fall hatte allerdings die Leasinggeberin des beschädigten Fahrzeugs selbst ein Ersatzfahrzeug gestellt; dann scheidet ein zusätzlicher Nutzungsausfall aus.

Was das für Sie bedeutet: Teilen Sie uns frühzeitig mit, ob Ihnen ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung stand und wer es genutzt hat. Davon hängt ab, ob Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten geltend gemacht werden.
GutachterkostenBGH, Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22

Überhöhte Gutachterkosten: Das Risiko trägt der Schädiger

Die Grundsätze zum Werkstattrisiko gelten auch für die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Rechnet ein vom Geschädigten sorgfältig ausgewählter Gutachter zu hoch ab, kann die gegnerische Versicherung das grundsätzlich nicht dem Geschädigten entgegenhalten.

Was das für Sie bedeutet: Die Kürzung von Gutachterkosten mit dem Argument, das Honorar sei „unüblich hoch“, ist gegenüber dem Geschädigten oft unberechtigt. Wichtig ist, dass Sie keinen offensichtlich ungeeigneten oder überteuerten Sachverständigen beauftragen.
Reparatur & WerkstattBGH, Urteile vom 16.01.2024 – VI ZR 253/22, VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 266/22, VI ZR 51/23

Werkstattrisiko: Überhöhte Reparaturrechnungen gehen zulasten des Schädigers

Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, muss die gegnerische Versicherung auch dann zahlen, wenn die Werkstatt unnötige oder überteuerte Arbeiten berechnet – sogar für Arbeitsschritte, die gar nicht ausgeführt wurden, sofern der Geschädigte das nicht erkennen konnte. Über die Erforderlichkeit einzelner Positionen wird in diesem Fall kein Beweis erhoben. Wer seinen Anspruch an die Werkstatt abtritt, verliert diesen Schutz jedoch: Die Werkstatt selbst kann sich nicht auf das Werkstattrisiko berufen.

Was das für Sie bedeutet: Bei konkreter Reparatur sind Sie gegen Kürzungen der Werkstattrechnung gut geschützt. Unterschreiben Sie Abtretungserklärungen der Werkstatt nicht vorschnell, sondern sprechen Sie vorher mit uns.

Grundsatzentscheidungen

SchmerzensgeldOLG München, Urteil vom 06.10.2021 – 10 U 6501/20

5.000 € Schmerzensgeld für Prellungen mit Aktivierung eines Vorschadens

Der Verletzte hatte Prellungen und Zerrungen von Brustkorb, Brust- und Lendenwirbelsäule und Schulterblatt erlitten; zusätzlich wurde eine schon vorher bestehende Bandscheibenvorwölbung vorübergehend aktiviert. Er war knapp drei Monate arbeitsunfähig. Das Gericht hielt insgesamt 5.000 € für angemessen.

Was das für Sie bedeutet: Eine Vorerkrankung schließt Schmerzensgeld nicht aus. Wird ein Vorschaden durch den Unfall verschlimmert oder wieder aktiviert, ist auch das zu entschädigen.
NutzungsausfallBGH, Urteil vom 23.01.2018 – VI ZR 57/17

Nutzungsausfall auch für ein Motorrad

Fällt ein Motorrad unfallbedingt aus, kann das einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen – jedenfalls wenn es das einzige Kraftfahrzeug des Geschädigten ist und nicht reinen Freizeitzwecken dient. Dass das Motorrad nur bei gutem Wetter gefahren wird, ist erst bei der Frage zu berücksichtigen, ob es im konkreten Zeitraum tatsächlich genutzt worden wäre.

Was das für Sie bedeutet: Auch Motorradfahrer können Nutzungsausfall verlangen. Halten Sie fest, wie Sie das Motorrad im Alltag nutzen (z. B. Fahrten zur Arbeit).
SchmerzensgeldOLG München, Urteil vom 24.07.2015 – 10 U 3313/13

Zögerliche Regulierung kann das Schmerzensgeld erhöhen

Zahlt der Haftpflichtversicherer ein angemessenes Schmerzensgeld ohne nachvollziehbaren Grund über lange Zeit nicht, kann das bei der Bemessung zugunsten des Verletzten berücksichtigt werden. Im entschiedenen Fall wurde das Schmerzensgeld deshalb um 2.000 € erhöht.

Was das für Sie bedeutet: Ein kleinliches Regulierungsverhalten des Versicherers ist nicht folgenlos. Wir dokumentieren Verzögerungen und machen sie im Streitfall geltend.
GutachterkostenBGH, Urteil vom 22.07.2014 – VI ZR 357/13

Gutachterkosten sind aus Sicht des Geschädigten zu beurteilen

Ob Sachverständigenkosten erforderlich sind, richtet sich nach den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten. Ein Laie muss vor der Beauftragung keine Marktforschung zu Gutachterhonoraren betreiben.

Was das für Sie bedeutet: Sie dürfen einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, ohne vorher Preise zu vergleichen – solange das Honorar nicht erkennbar aus dem Rahmen fällt.
GutachterkostenBGH, Urteil vom 23.01.2007 – VI ZR 67/06

Gutachterkosten gehören zum Unfallschaden

Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind Teil des zu ersetzenden Schadens, wenn die Begutachtung zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

Was das für Sie bedeutet: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung Ihren Gutachter grundsätzlich bezahlen. Bei reinen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
AnwaltskostenBGH, Urteil vom 31.10.2006 – VI ZR 261/05

Anwaltskosten bei der Unfallregulierung

Für eine durchschnittliche Unfallregulierung ist eine 1,3-Geschäftsgebühr angemessen. Ist die Angelegenheit umfangreicher oder schwieriger – etwa wegen eines Personenschadens oder strittiger Haftung –, kommt eine höhere Gebühr in Betracht.

Was das für Sie bedeutet: Die Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil Ihres Schadens und von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
SchmerzensgeldBGH, Urteil vom 30.04.1996 – VI ZR 55/95 (BGHZ 132, 341)

Der Schädiger muss den Verletzten so nehmen, wie er ist

Der Schädiger haftet grundsätzlich auch für Folgen, die auf einer besonderen Anfälligkeit des Verletzten beruhen. Eine Zurechnung scheidet nur aus, wenn das Ereignis ganz geringfügig ist und nicht gerade speziell auf die Schadensanlage trifft.

Was das für Sie bedeutet: Vorerkrankungen, ein künstliches Gelenk oder eine besondere psychische Empfindlichkeit entlasten den Unfallverursacher nicht.
SchmerzensgeldBGH, Urteil vom 14.01.1992 – VI ZR 120/91 (NJW 1992, 1043)

Wann ist eine Verletzung eine „Bagatelle“?

Ein Schmerzensgeld kann nur bei ganz geringfügigen Beeinträchtigungen ohne wesentliche Auswirkungen auf die Lebensführung versagt werden. Maßgeblich ist, wie stark die konkrete Verletzung den Alltag des Betroffenen beeinträchtigt hat.

Was das für Sie bedeutet: Versicherer berufen sich bei Prellungen und Zerrungen gern auf die „Bagatellgrenze“. Ärztliche Befunde, Fotos und eine Dokumentation Ihrer Beschwerden sind deshalb entscheidend.

Stand: 29.10.2026. Die Kurzdarstellungen sind eigene, vereinfachte Zusammenfassungen der Kanzlei Kara und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Entscheidung.

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