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KANZLEI KARARechtsanwalt Ali Kara · Gelnhausen
Unfall melden
Verkehrsrecht · Strafrecht · Bußgeld · Arbeitsrecht

Unfall gehabt? Wir holen Ihren Schaden vollständig zurück.

Die Versicherung des Unfallgegners hat Juristen und Prüfdienstleister. Sie haben uns. Wir setzen Ihre Ansprüche durch – schnell, persönlich und mit Nachdruck.

  • Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten
  • Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Wir widersprechen Kürzungen und Prüfberichten der Versicherer
  • Bundesweit tätig – digital per E-Mail und beA, persönlich in Gelnhausen
⚖️
InhabergeführtIhr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Ali Kara persönlich
🚗
Schwerpunkt VerkehrsrechtUnfallregulierung ist unser Tagesgeschäft
🔍
Unabhängige GutachterSie wählen den Sachverständigen – nicht die Versicherung
📨
Digital & bundesweitUnterlagen per E-Mail, Schriftverkehr über beA
Was Ihnen zusteht

Diese Ansprüche setzen wir für Sie durch

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Gegners Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das ist mehr, als viele denken.

🔧

Reparaturkosten

Nach Gutachten – auch bei fiktiver Abrechnung, einschließlich UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, soweit regional üblich.

📉

Wertminderung

Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert muss die Versicherung ausgleichen.

📋

Gutachterkosten

Die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen sind zu ersetzen – oberhalb der Bagatellgrenze in aller Regel vollständig.

🚙

Mietwagen / Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung: Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

🩹

Schmerzensgeld

Auch Prellungen und Hämatome sind keine „Bagatelle“, wenn sie Sie im Alltag einschränken. Wir beziffern angemessen.

💼

Verdienstausfall

Entgangener Lohn oder Gewinn sowie Haushaltsführungsschaden, wenn Sie verletzungsbedingt ausfallen.

🚨

Totalschaden

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ersatzbeschaffung – wir prüfen, ob die Werte im Gutachten stimmen.

📎

Nebenkosten

Kostenpauschale, Abschleppkosten, Ab- und Anmeldung, beschädigte Kleidung und Gegenstände.

So einfach geht's

In drei Schritten zu Ihrem Geld

Unfall schildern

Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos, Unfallbericht und Kennzeichen des Gegners. Vollmacht unterschreiben Sie digital – ein Termin vor Ort ist nicht nötig.

Wir übernehmen

Wir vermitteln einen unabhängigen Sachverständigen, beziffern alle Positionen in einer vollständigen Anspruchsmappe und überwachen jede Frist.

Sie erhalten Ihr Geld

Der Sachschaden geht direkt an Sie, die Gutachterkosten an den Sachverständigen und unsere Gebühren – bei voller Haftung – an die gegnerische Versicherung.

Versicherung zahlt nicht alles?

Wir nehmen Kürzungen nicht hin

Versicherer lassen Gutachten routinemäßig von Prüfdienstleistern „überarbeiten“. Das Ergebnis sind Kürzungen, die einer Überprüfung oft nicht standhalten.

  • Verweis auf eine „günstigere Referenzwerkstatt“Häufig nicht gleichwertig, nicht erreichbar – oder gar nicht benannt.
  • Streichung von UPE-Aufschlägen, Kleinteilen und VerbringungPauschale Kürzungen ersetzen keine sachverständige Feststellung.
  • Zu niedriger WiederbeschaffungswertAusstattung, Pflegezustand und Marktlage werden oft nicht vollständig berücksichtigt.
  • „Bagatellverletzung“ beim SchmerzensgeldÄrztlich festgestellte Verletzungen werden kleingeredet – wir halten mit Rechtsprechung dagegen.
Unser Anspruch

„Wir lesen jeden Prüfbericht Zeile für Zeile, rechnen nach und widersprechen begründet. Wenn nötig, bringen wir Ihren Anspruch vor Gericht.“

Rechtsanwalt Ali Kara

Abrechnung prüfen lassen
Außerdem im Verkehrsrecht

Ärger mit Versicherung oder Werkstatt?

🛡️

Streit mit der eigenen Versicherung

Vollkasko, Teilkasko, Rechtsschutz: Wenn Ihr eigener Versicherer zu wenig zahlt oder ablehnt, prüfen wir Bedingungen und Abrechnung.

🔩

Werkstatt & Gewährleistung

Mangelhafte Reparatur, überhöhte Rechnung, verweigerte Nachbesserung – wir setzen Ihre Rechte aus dem Werkvertrag durch.

Soforthilfe

Richtig handeln direkt nach dem Unfall

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen.
  3. Polizei rufen (110) – besonders bei Verletzten, Streit über den Hergang oder ausländischen Beteiligten.
  4. Beweise sichern: Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen, Endpositionen und Kennzeichen.
  5. Daten notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners, Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  6. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben.
  7. Arzt aufsuchen – auch bei scheinbar leichten Beschwerden. Nur dokumentierte Verletzungen lassen sich später durchsetzen.
Unfall-Hotline der Kanzlei
0178 24 29 775
Gegnerische Versicherung unbekannt?
Der Zentralruf der Autoversicherer nennt sie Ihnen anhand des Kennzeichens:
0800 250 260 0 (aus dem Ausland +49 40 300 330 300)
Achtung bei Anrufen der Gegenseite:
Versicherer bieten oft „schnelle Regulierung“ mit eigenem Gutachter oder Partnerwerkstatt an. Das spart vor allem der Versicherung Geld. Sprechen Sie vorher mit uns.
Transparent

Was kostet mich der Anwalt?

Unverschuldeter Unfall

Die Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadens. Bei voller Haftung des Gegners trägt sie dessen Haftpflichtversicherung – für Sie fallen in der Regel keine Kosten an.

Mithaftung

Trifft Sie eine Mitschuld, erstattet die Gegenseite die Anwaltskosten anteilig. Wir sagen Ihnen vorab, womit Sie rechnen müssen.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Es bleibt allenfalls Ihre Selbstbeteiligung.

Ihre erste Einschätzung ist unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entsteht ein Mandat.

Rechtstipps

Gut zu wissen

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Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen – außer bei reinen Bagatellschäden, bei denen ein Kostenvoranschlag genügt.

Darf ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Ja. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt.

Die Versicherung hat gekürzt – kann ich noch etwas tun?

Ja. Kürzungen auf Grundlage eines Prüfberichts sind oft angreifbar. Schicken Sie uns die Abrechnung und den Prüfbericht – wir prüfen jede Position und fordern den Restbetrag nach.

Bekomme ich Schmerzensgeld bei einer Prellung?

Häufig ja. Entscheidend ist, wie stark die Verletzung Ihr Leben beeinträchtigt hat. Wichtig sind ärztliche Befunde, Fotos von Hämatomen und eine Dokumentation der Beschwerden.

Wie schnell muss ich handeln?

Je früher, desto besser – Beweise gehen verloren und Versicherer setzen auf Zeit. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Nach einer Kündigung bleiben dagegen nur drei Wochen für die Klage.

Muss ich in die Kanzlei kommen?

Nein. Die meisten Fälle wickeln wir vollständig digital ab – per Telefon, E-Mail und digitaler Unterschrift. Selbstverständlich sind Sie in Gelnhausen jederzeit nach Terminvereinbarung willkommen.

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Über uns

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Die Kanzlei Kara ist eine inhabergeführte Kanzlei für Verkehrsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Arbeitsrecht – mit klarem Schwerpunkt auf der vollständigen Regulierung von Verkehrsunfällen.

Rechtsanwalt Ali Kara betreut jedes Mandat persönlich. Statt Massenabfertigung erhalten Sie eine vollständige Anspruchsmappe, eine nachgerechnete Bezifferung und klare Fristen gegenüber der Versicherung. Wir arbeiten eng mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen zusammen und vertreten Mandanten aus dem Main-Kinzig-Kreis, dem Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.

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Unfall, Bußgeld oder Strafverfahren – wir melden uns schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung.

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