Anhörungsbogen im Briefkasten – was muss ich ausfüllen?
Geblitzt oder beim Handy am Steuer erwischt: Die Behörde schickt einen Anhörungsbogen. Muss ich alle Fragen beantworten? Was passiert, wenn ich nicht reagiere? Und muss ich verraten, wer gefahren ist?
Der Anhörungsbogen gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Er ist noch kein Bußgeldbescheid.
Pflicht: nur Angaben zur Person
Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben über Ihre Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Das gilt auch für die Frage, ob Sie gefahren sind. Angehörige müssen Sie nicht belasten.
Warum Schweigen oft klüger ist
Was Sie im Anhörungsbogen einräumen, lässt sich später kaum zurücknehmen. Ohne Ihre Angaben muss die Behörde selbst beweisen, wer gefahren ist – etwa anhand des Messfotos. Bei schlechter Bildqualität kann das scheitern.
Und wenn ich gar nicht reagiere?
Das Verfahren läuft weiter; es droht ein Bußgeldbescheid. Die Behörde kann außerdem prüfen, ob dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Auch die Verjährung spielt eine Rolle: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach drei Monaten, wenn kein Bußgeldbescheid ergeht – bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen diese Frist aber.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.