Aufhebungsvertrag angeboten – was ist mit dem Arbeitslosengeld?
Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor und drängt auf eine schnelle Unterschrift. Ist das ein gutes Angebot? Und droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Anders als bei einer Kündigung gibt es danach keinen Kündigungsschutzprozess mehr.
Die Sperrzeit
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst – auch durch einen Aufhebungsvertrag –, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von in der Regel zwölf Wochen. Sie entfällt nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa weil ohnehin eine rechtmäßige Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte.
Kündigungsfrist beachten
Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und wird eine Abfindung gezahlt, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zusätzlich für eine gewisse Zeit ruhen.
Abfindung, Zeugnis, Freistellung
Ein guter Aufhebungsvertrag regelt mehr als die Abfindung: Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Zeugnisnote und den Ausgleich offener Ansprüche. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen – eine Bedenkzeit ist üblich.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.