Reparaturkosten auszahlen lassen statt reparieren – geht das?
Das Auto hat eine Delle, aber Sie möchten es gar nicht reparieren lassen. Können Sie sich den Schaden trotzdem auszahlen lassen? Und warum zahlt die Versicherung dann oft weniger, als im Gutachten steht?
Ja: Sie dürfen den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Man spricht von der fiktiven Abrechnung.
Was Sie bekommen – und was nicht
Ersetzt werden die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie nur, wenn sie tatsächlich anfällt – also etwa bei einer späteren Reparatur in der Werkstatt gegen Rechnung. Daneben bleiben Ansprüche wie Wertminderung, Gutachterkosten und Kostenpauschale bestehen.
Der Streit um Stundensätze und Aufschläge
Bei fiktiver Abrechnung kürzen Versicherer gern: Sie verweisen auf eine günstigere freie Werkstatt oder streichen Aufschläge auf Ersatzteilpreise (UPE-Aufschläge) und Verbringungskosten. Ein solcher Verweis ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig: Die Werkstatt muss gleichwertig und für Sie ohne Weiteres erreichbar sein, und der Verweis muss Ihnen zumutbar sein – bei jüngeren oder stets in der Markenwerkstatt gewarteten Fahrzeugen oft nicht. Aufschläge sind zu ersetzen, wenn sie in Ihrer Region üblicherweise berechnet werden.
Später doch reparieren?
Wer zunächst fiktiv abrechnet, kann unter Umständen später zur konkreten Abrechnung wechseln und die tatsächlichen Kosten verlangen. Lassen Sie sich hier vorher beraten, denn Fristen und Einzelheiten sind wichtig.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.