Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter – muss ich das zulassen?
Kurz nach dem Unfall ruft die gegnerische Versicherung an und bietet an, einen Sachverständigen vorbeizuschicken. Klingt bequem. Aber müssen Sie sich darauf einlassen – und wer zahlt, wenn Sie lieber einen eigenen Gutachter beauftragen?
Nach einem unverschuldeten Unfall versuchen viele Haftpflichtversicherer, die Schadenfeststellung selbst in die Hand zu nehmen. Dahinter steht ein nachvollziehbares Interesse: Wer den Gutachter stellt, beeinflusst die Höhe des Schadens.
Sie haben die freie Wahl
Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Eine Pflicht, den Gutachter der Gegenseite zu akzeptieren oder ihm Ihr Fahrzeug zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen, bevor Ihr eigenes Gutachten vorliegt, besteht nicht.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten Ihres Gutachtens gehören zum Unfallschaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen, wenn die Begutachtung erforderlich war. Das ist bei einem nicht ganz unerheblichen Schaden regelmäßig der Fall. Nur bei echten Bagatellschäden – in der Praxis meist im Bereich bis etwa 750 bis 1.000 € – kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Was ist mit der Werkstatt der Versicherung?
Ähnliches gilt für „Partnerwerkstätten“: Sie können Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen, müssen es aber nicht. Wo Sie reparieren, entscheiden Sie.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.