„Nur eine Prellung“ – bekomme ich trotzdem Schmerzensgeld?
Nach dem Unfall schmerzt die Hüfte, das Hämatom wird jeden Tag bunter. Die Versicherung zahlt 100 Euro und spricht von einer Bagatelle. Muss man das hinnehmen?
Prellungen, Zerrungen und Hämatome gehören zu den häufigsten Unfallverletzungen. Versicherer stufen sie gern als „Bagatelle“ ein und zahlen wenig oder gar nichts.
Wann eine Bagatelle vorliegt
Ein Schmerzensgeld kann nur bei ganz geringfügigen Beeinträchtigungen versagt werden, die die Lebensführung kaum berühren. Entscheidend ist, wie sehr die konkrete Verletzung Sie im Alltag eingeschränkt hat – bei der Arbeit, im Haushalt, beim Sport, beim Schlafen.
Was die Höhe bestimmt
Maßgeblich sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beschwerden und der Behandlung, eine Arbeitsunfähigkeit und mögliche Folgeschäden. Auch Vorerkrankungen können eine Rolle spielen – oft zugunsten des Verletzten: Wer einen gesundheitlich vorbelasteten Menschen verletzt, muss ihn so nehmen, wie er ist. Und ein kleinliches, verzögerndes Regulierungsverhalten des Versicherers kann das Schmerzensgeld erhöhen.
Dokumentation ist alles
Gehen Sie zeitnah zum Arzt – auch bei scheinbar leichten Beschwerden. Fotografieren Sie Hämatome und Schwellungen über mehrere Tage. Notieren Sie, was Sie wie lange nicht tun konnten.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.