Strafbefehl erhalten – akzeptieren oder Einspruch einlegen?
Ohne Gerichtsverhandlung flattert ein Strafbefehl ins Haus: eine Geldstrafe, vielleicht ein Fahrverbot. Was bedeutet das, wie viel Zeit bleibt – und lohnt sich der Einspruch?
Mit einem Strafbefehl verhängt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe im schriftlichen Verfahren. Wird er rechtskräftig, steht er einem Urteil gleich.
Zwei Wochen Frist
Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach ist er rechtskräftig. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem Umschlag – bewahren Sie ihn auf.
Was ein Einspruch bewirkt
Auf den Einspruch hin kommt es zur Hauptverhandlung – oder zu einer Einigung vorab. Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze oder auf Nebenfolgen wie ein Fahrverbot beschränkt werden. Ein Risiko besteht darin, dass das Gericht nach einer Verhandlung auch zu einem ungünstigeren Ergebnis kommen kann; den Einspruch kann man aber unter Umständen zurücknehmen.
Warum Akteneinsicht entscheidend ist
Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen. Häufig lassen sich Tagessatzhöhe, Fahrverbot oder Eintragungen noch beeinflussen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.