Totalschaden: Muss ich mein Auto aufgeben?
Der Gutachter spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Heißt das, Sie bekommen nur noch den Restwert-Abzug ausgezahlt? Oder können Sie Ihr vertrautes Fahrzeug trotzdem reparieren lassen?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert – also den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug – übersteigen. Dann erhalten Sie grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs.
Die 130-Prozent-Grenze
Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug, dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wird und Sie das Fahrzeug danach in der Regel noch mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Vorsicht beim Restwert
Verkaufen Sie das Unfallfahrzeug nicht vorschnell. Maßgeblich ist grundsätzlich der Restwert, den Ihr Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Legt die Versicherung rechtzeitig ein höheres verbindliches Angebot vor, kann das aber zu berücksichtigen sein.
Stimmt der Wiederbeschaffungswert?
Gerade bei gut ausgestatteten oder besonders gepflegten Fahrzeugen fällt der Wiederbeschaffungswert in Versicherungsgutachten oft zu niedrig aus. Ausstattung, Zustand und Marktlage müssen vollständig berücksichtigt werden.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 29.10.2026.